Schwerbehindertenausweis für Stomaträger
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine Person durch ihre Erkrankung oder ihre Behinderung beeinträchtigt ist. Der Wert kann zwischen 10 und 100 liegen. Ab einem Wert von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Die Werte werden individuell festgestellt, sie können sich also von Person zu Person trotz derselben Diagnose unterscheiden. Für ein Stoma liegt der GdB bei mindestens 50. Je nach Grunderkrankung, Lage des Stomas (Ileostoma oder Kolostoma sowie doppelläufiges oder endständiges Stoma) sowie weiteren beeinflussenden Faktoren, kann der Grad der Behinderung auch bei 80 oder sogar höher eingestuft werden.
Sollten bei Ihnen mehrere Beeinträchtigungen vorliegen, für die ein GdB festgestellt werden kann, werden die Werte jedoch nicht aufsummiert, sondern es „zählt“ lediglich der höchste Wert bzw. in manchen Fällen wird dieser Wert dann etwas höher angesetzt. Ob Sie einen höheren GdB erhalten, ist abhängig von Ihrer individuellen Einschränkung an gesellschaftlicher Teilhabe.
Die Einstufung, welcher Grad der Behinderung vorliegt, erfolgt nach festen Regeln, den sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Gutachterinnen bzw. Gutachter des Versorgungsamtes überprüfen auf Antrag, ob nach diesen Grundsätzen bei Ihnen eine Funktionseinschränkung vorliegt, die zu einem anerkannten Grad der Behinderung führt.
Welcher Grad der Behinderung liegt bei einem Stoma vor?
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine Person durch ihre Erkrankung oder ihre Behinderung beeinträchtigt ist. Der Wert kann zwischen 10 und 100 liegen. Ab einem Wert von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Die Werte werden individuell festgestellt, sie können sich also von Person zu Person trotz derselben Diagnose unterscheiden. Für ein Stoma liegt der GdB bei mindestens 50. Je nach Grunderkrankung, Lage des Stomas (Ileostoma oder Kolostoma sowie doppelläufiges oder endständiges Stoma) sowie weiteren beeinflussenden Faktoren, kann der Grad der Behinderung auch bei 80 oder sogar höher eingestuft werden.
Sollten bei Ihnen mehrere Beeinträchtigungen vorliegen, für die ein GdB festgestellt werden kann, werden die Werte jedoch nicht aufsummiert, sondern es “zählt” lediglich der höchste Wert bzw. in manchen Fällen wird dieser Wert dann etwas höher angesetzt. Ob Sie einen höheren GdB erhalten, ist abhängig von Ihrer individuellen Einschränkung an gesellschaftlicher Teilhabe.
Die Einstufung, welcher Grad der Behinderung vorliegt, erfolgt nach festen Regeln, den sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Gutachter bzw. Gutachterinnen des Versorgungsamtes überprüfen auf Antrag, ob nach diesen Grundsätzen bei Ihnen eine Funktionseinschränkung vorliegt, die zu einem anerkannten Grad der Behinderung führt.
Einstufung eines vorübergehenden Stomas
Auch bei einer vorübergehend erforderlichen Stoma-Anlage können Sie unter bestimmten Umständen eine GdB-Einstufung erhalten. Wichtigstes Kriterium ist, dass die Einschränkung über eine Dauer von mehr als 6 Monaten vorliegen muss. Das bedeutet also, dass Sie auch Ihr Stoma länger als 6 Monate tragen müssen. Wenn Sie unter einer Grund-/ oder Vorerkrankung (schweren Grades) leiden, wie zum Beispiel einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung (CED), Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa, kann der Schwerbehindertenausweis jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund Ihrer Erkrankung ausgestellt werden. Lassen Sie sich am besten von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt beraten, ob ein Antrag auf einen GdB Aussicht auf Erfolg hat.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Als Stomaträgerin oder Stomaträger sollten Sie in jedem Fall einen Schwerbehindertenausweis beantragen, um Ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich geltend zu machen. Der Ausweis muss bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Bei vielen Ämtern gibt es inzwischen die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Sie können den Antrag jedoch auch bei Ihrer zuständigen Behörde anfordern.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind einige Dokumente notwendig. Diese sollten möglichst aktuell und nicht älter als 2 Jahre sein. Dazu gehören:
- (fach-)ärztliche Gutachten über Ihre Erkrankung oder Einschränkung
- Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus (bspw. nach Ihrer Stoma-OP) oder aus Reha-Einrichtungen
- Laborbefunde oder sonstige Nachweise/ Untersuchungsunterlagen
- Falls vorhanden: weitere amtliche Gutachten, bspw. der Pflegekasse
- Ein Lichtbild für den Ausweis
Sprechen Sie am besten vorher mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder Ihrer Stomatherapeutin/ Ihrem Stomatherapeuten, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und alle relevanten Dokumente zusammengetragen haben, damit Ihr Antrag bearbeitet und später bewilligt werden kann. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mit einer dauerhaften Stoma-Anlage gelten Sie als schwerbehindert, sodass Sie in jedem Fall einen Widerspruch einlegen sollten, falls Sie eine Ablehnung erhalten. Dieser muss immer schriftlich und gut begründet bei Ihrem Versorgungsamt eingereicht werden. Holen Sie sich hierfür zusätzlich ärztlichen Rat ein.
Leistungen mit Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderte Personen haben ein Recht auf verschiedene soziale Hilfen und Leistungen. Diese sollen als Nachteilsausgleiche für die erheblichen Beeinträchtigungen dienen, die sie durch ihre Erkrankung erfahren. Schwerbehinderte Menschen haben oft höhere Kosten, beispielsweise für Medikamente oder Behandlungen. Weiterhin hat eine Einschränkung oft starke Auswirkungen auf das soziale Leben und die berufliche Integration. Mithilfe des Schwerbehinderten-Ausweises werden zumindest einige Nachteile berücksichtigt und teilweise ausgeglichen.
Welche Leistungen Sie mit Ihrer Störung oder Ihrer Einschränkung in Anspruch nehmen dürfen, hängt von der Höhe Ihres GdB ab sowie davon, ob bestimmte Merkzeichen vorliegen.
Grundsätzlich können unter anderem folgende Hilfen genutzt werden:
- Steuerliche Vergünstigungen: Je nach Grad der Behinderung können Freibeträge beim Einkommensteuerbescheid geltend gemacht werden. Zudem können Kosten für notwendige Hilfsmittel und medizinische Maßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden.
- Arbeitsrechtlicher Schutz: Schwerbehinderte Menschen genießen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen. Zudem können sie zusätzliche Urlaubstage erhalten.
- Sozialrechtliche Vergünstigungen: Dazu zählen Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus und Nahverkehr. In manchen Fällen kann der öffentliche Personenverkehr kostenfrei genutzt werden. Die Rundfunkgebühr kann unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden.
- Schwerbehinderten-Ausweis als Nachweis: Der Ausweis dient als offizieller Nachweis der Anerkennung der Schwerbehinderung. Er ermöglicht den Zugang zu weiteren Leistungen und Hilfen wie Integrationshilfen, Pflegeleistungen, Nachteilsausgleichen und dem Schwerbehinderten-Pauschbetrag (ab einem GdB von 80 bzw. 70 mit zusätzlichem Merkzeichen G).
- Barrierefreier Wohnraum: Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen barrierefreien Wohnraum oder finanzielle Unterstützung für entsprechende Umbaumaßnahmen.
- Rehabilitation und Teilhabeleistungen: Es stehen verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Integration zur Verfügung. Dies beinhaltet unter anderem Unterstützungen bei der Arbeitsplatzanpassung, Weiterbildungsmöglichkeiten und Integrationsmaßnahmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Voraussetzungen individuell unterschiedlich sein können und es hier auf den konkreten Fall ankommt. Betroffene sollten sich daher bei den zuständigen Behörden wie dem Versorgungsamt, der Agentur für Arbeit oder Sozialämtern über ihre individuellen Ansprüche und die Ihnen zustehenden Leistungen informieren.
Stoma – und nun?
Karsten Bengius ist Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Stomatherapeut. „Die Tatsache, dass eine Stomaanlage nötig ist, stellt für viele Patienten die Welt auf den Kopf. Etwas, worüber man sich im Normalfall keine Gedanken macht, funktioniert plötzlich nicht mehr. Dafür, dass es wieder ganz normal und nur ein wenig anders wird, setze ich mich mit all meinem Wissen für meine Patienten ein.“
Karsten Bengius ist einer unserer Stomatherapeuten, die für Sie bundesweit im Einsatz sind.
Karsten Bengius
Stomatherapeut
Unsere Leistungen für die Stomaversorgung
- Präoperative Beratung der Patienten und Mitwirkung bei der Stomamarkierung
- Begleitung des Anleitungsprozesses zur selbstständigen Versorgung
- Teilnahme an speziellen Sprechstunden (z. B. Stomasprechstunde)
- Schulung des Klinikpersonals in der jeweiligen Patientenanleitung
- Beratung zur Lebensführung und Ernährung
- Anleitung zur Irrigation
- Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen
- Beratung und Versorgungsanpassung bei Stomakomplikationen
- Regelmäßige und bedarfsorientierte Stomakontrolle
- Komplikationsprophylaxe und -behandlung
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Mehr InformationenMelanies Stoma-Blog
Auf meinem Blog möchte ich euch mit in mein Leben und meinen Alltag als Stoma-Trägerin nehmen und euch Tipps, Tricks und Kniffe zeigen, wie ihr mit eurem künstlichen Darmausgang besser umgehen könnt.
Nachdem bei mir bereits mit 15 Jahren Morbus Crohn festgestellt wurde, bekam ich 2016 mein Stoma. Seither habe ich mich intensiv mit Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten auseinandergesetzt und möchte mein Wissen nun an andere Träger eines künstlichen Darmausgangs weitergeben.
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